Berufsbezeichnung
Feinwerkmechaniker/-in
Anerkannt durch die Verordnung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I, S. 2481)
Ausbildungsdauer: 3 1/2 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.
Arbeitsgebiet
Feinwerkmechaniker/-innen arbeiten in den Arbeitsfeldern Maschinenbau, Werkzeugbau und Feinwerkmechanik. Sie sind in der Herstellung und Instandhaltung von Maschinen, Geräten, Systemen und Anlagen sowie von Produkten der Stanz-, Schnitt- und Umformtechnik sowie der Vorrichtungs- und Formenbautechnik tätig.
Berufliche Fähigkeiten
Feinwerkmechaniker/-innen
- führen ihre Arbeiten selbstständig und im Team unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen auf der Grundlage von technischen Unterlagen und Arbeitsaufträgen durch
- beschaffen Informationen, planen, koordinieren und stimmen ihre Arbeit mit Vorgesetzten, Kollegen und Kolleginnen sowie mit vor- und nachgelagerten Funktionsbereichen unter Anwendung deutscher und englischer Fachausdrücke ab und dokumentieren ihre Leistung
- ergreifen Maßnahmen zur Qualitätssicherung, zur Arbeitssicherheit, zum Gesundheits- und Umweltschutz
- planen und steuern Arbeitsabläufe
- kontrollieren und bewerten Arbeitsergebnisse
- wenden Normen und Richtlinien zur Sicherung der Produktqualität an und tragen im Betrieb zur ständigen Verbesserung von Arbeitsabläufen bei
- messen und prüfen mechanische und physikalische Größen
- stellen Werkstücke und Bauteile durch manuelle und maschinelle Fertigungsverfahren her
- erstellen und optimieren Programme und bedienen numerisch gesteuerte Maschinen, Geräte oder Anlagen
- montieren, demontieren und nehmen Maschinen, Geräte, Vorrichtungen, Systeme und Anlagen einschließlich der Steuerungs- und Regeleinrichtungen in Betrieb und weisen Kunden ein
- führen Wartungsarbeiten sowie Fehler- und Störungssuche durch und halten Maschinen, Geräte, Vorrichtungen, Systeme und Anlagen einschließlich der Steuerungs- und Regeleinrichtungen instand