Berufsbezeichnung Industriemechaniker/-in
Anerkannt durch Verordnung vom 9. Juli 2004 (BGBl. I S. 1502)
Ausbildungsdauer: 3 ½ Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.
Arbeitsgebiet
Industriemechaniker / Industriemechanikerinnen sind in der Herstellung, Instandhaltung und Überwachung von technischen Systemen eingesetzt. Sie sind tätig in der Einrichtung, Umrüstung und Inbetriebnahme von Produktionsanlagen. Typische Einsatzgebiete sind Instandhaltung, Maschinen- und Anlagenbau, Produktionstechnik und Feingerätebau.
Berufliche Fähigkeiten Industriemechaniker/-innen
üben ihre Tätigkeiten unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen selbständig aus
stimmen ihre Arbeit mit vor- und nachgelagerten Bereichen ab
arbeiten im Team
richten Arbeitsplätze ein
organisieren Fertigungs- oder Herstellungsabläufe und kontrollieren diese
kommunizieren situationsgerecht mit internen und externen Kunden
kontrollieren und dokumentieren Instandhaltungs- und Montagearbeiten unter Berücksichtung der betrieblichen Qualitätsmanagementsysteme
stellen Bauteile und Baugruppen her und montieren sie zu technischen Systemen
stellen Fehler und deren Ursachen in technischen Systemen fest und dokumentieren sie
setzen technische Systeme instand
rüsten Maschinen und Systeme um
führen Wartungen und Inspektionen durch
wählen Prüfverfahren und Prüfmittel aus
übergeben technische Systeme und Produkte an die Kunden und weisen sie in die Anlage ein
stellen die Betriebsfähigkeit von technischen Systemen sicher
überprüfen und erweitern elektrotechnische Komponenten der Steuerungstechnik
berücksichtigen Geschäftsprozesse und wenden Qualitätsmanagement im Einsatzgebiet an