Berufsbezeichnung Maschinen- und Anlagenführer/-in
Anerkannt durch die Verordnung vom 27. April 2004 (BGBl. I S. 647)
Ausbildungsdauer: 2 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.
Arbeitsgebiet Maschinen- und Anlagenführer/-innen arbeiten in unterschiedlichen Produktions-bereichen der Wirtschaft, insbesondere in Unternehmen der Metall-, Kunststoff-, Nahrungsmittel-, Textil- und Druckindustrie und papierverarbeitenden Industrie.
Berufliche Fähigkeiten
Maschinen- und Anlagenführer/-innen
richten Maschinen und Anlagen in der Produktion ein und bedienen diese
steuern und überwachen den Materialfluss
bereiten Arbeitsabläufe vor
wählen Prüfverfahren und Prüfmittel aus und wenden diese an
wählen Werkstoffe aus und bearbeiten diese nach technischen Unterlagen
wählen manuelle und maschinelle Fertigungstechniken aus und wenden diese an
nutzen Steuerungs- und Regelungseinrichtungen
warten und inspizieren Maschinen und Anlagen und beheben Störungen
führen qualitätssichernde Maßnahmen durch
berücksichtigen die Vorgaben des Umweltschutzes, der Arbeitssicherheit und der Wirtschaftlichkeit
dokumentieren Produktionsdaten
stimmen sich mit vor- und nachgelagerten Bereichen ab